Grußworte
Oberbürgermeister Peter Feldmann
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
die Anliegen älterer Menschen sind mir persönlich sehr wichtig. Als Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main werde ich mich dafür einsetzen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch mit zunehmendem Alter am Leben in der Gemeinschaft teilhaben und ihren Lebensabend selbstbestimmt verbringen können.
Bereits seit 1993 engagiert sich die Stadt Frankfurt mit ihren Partnern aus den Frankfurter Altenpflegeeinrichtungen in dem gemeinsamen Netzwerk FRANKFURTER FORUM FÜR ALTENPFLEGE, um den Seniorinnen und Senioren im Bedarfsfall ein Leben im Altenpflegeheim in größtmöglicher Geborgenheit zu ermöglichen.
Geldleistungen Pflegeversicherung
Was zahlt die Pflegeversicherung für die Pflegestufen ?
Ob nun die Pflege im familiären Umfeld, in einer betreuten Wohnung, in Zusammenarbeit mit einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung, in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder im Pflegeheim erbracht wird: In allen Fällen muss entschieden werden, welche Institution die Pflege übernimmt.
04 Sozialhilfeträger
Der Sozialhilfeträger spielt eine wichtige Rolle im Altenhilfesystem
Das ursprüngliche Ziel des Pflegeversicherungsgesetzes 1995 war noch, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen von der Sozialhilfe unabhängig zu machen. Doch dieses Ziel konnte nur bedingt erreicht werden. Der Sozialhilfeträger erbringt weiterhin einen erheblichen Anteil zur Deckung der Kosten eines Heimaufenthaltes.
02 Betreutes Wohnen & mehr
Das sogenannte „Betreute Wohnen“ fällt nicht unter die Kategorie „stationäre Altenpflege“. Die Bewohner mieten dort ein Appartement an, wobei im Mietvertrag schon bestimmte Pauschalen für die Nutzung von Notrufanlagen, Haushaltspflege und Gemeinschaftsräumen – etwa zum gemeinsamen Essen - enthalten sein können. Die Angebote sind am Markt sehr unterschiedlich, weil der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt ist. Wird ein Bewohner in dieser Wohnform pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung, dann erhält er – weil er ja zu Hause lebt – Pflegekassenzuschüsse im Rahmen der ambulanten und/oder teilstationären Pflege. Ist die Anlage des „Betreuten Wohnens“ in eine mehrgliedrige Einrichtung mit Altenpflegeheim integriert, spricht man auch von „heimverbundenem Wohnen“.











































