Demenz
Zusätzliche Leistungen für Menschen mit Demenz
Menschen mit Demenz sollen im ambulanten Bereich zusätzlich zwischen 100 und 200 Euro pro Monat erhalten. Abgelöst wir damit die 460 Euro Regelung pro Jahr. Den Betreffenden stehen diese Leistungen dank der Pflegeversicherungs-Reform 2008 zu, auch wenn sie nicht im Sinne der Pflegestufen pflegebedürftig sein sollten, also keine Einstufung haben.
Es werden in Folge einer Überprüfung nach §18 auch Menschen unterstützt, deren Erkrankung in Form einer dementiellen Störung, einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung Auswirkung auf den Alltag hat.
Die Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auf diesen Vergütungszuschlag hinzuweisen.
Die Begutachtung von Pflegebedürftigen in Heimen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf haben und somit anspruchsberechtigt sind, nehmen MDK (gesetzliche Kassen) und Medicproof (private Kassen) wahr.
Die Kassen schicken den Pflegeheimen einen Bescheid über die Anspruchsberechtigung zu.











































