Pflegeheim & Kosten (Pflegeversicherung)
Wer gibt darüber Auskunft, was ein Pflegeheimplatz kostet?
Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über die Preise der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegedienste zu informieren. Sie führen Listen über Pflegeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes, anhand derer sich ihre Mitglieder einen Überblick verschaffen können.
| Seit geraumer Zeit informieren Internetportale wie z.B. www.pflegelotse.de über Preise, spezifische Angebote und Pflegequalität der Altenpflegeheime in Deutschland. | Verband der Ersatzkassen e.V. www.pflegelotse.de |
Alle Altenpflegeheime in Frankfurt geben auf Nachfrage ebenfalls Auskunft über ihre aktuellen Heimkosten. Da sich die Pflegeplatzkosten durch Pflegesatzverhandlungen ständig verändern, ist es ratsam, Preise in der Einrichtung der engeren Wahl zu erfragen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse, bei der Sie Mitglied sind. Diese berät in allen Fragen der Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung.
Wie setzen sich die Heimkosten zusammen?
www.pflegelotse.deAltenpflegeheime haben mit den Verbänden der Pflegekassen einen Versorgungsvertrag für die dort versicherten Personen abgeschlossen. Sie verhandeln mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die Entgeltsätze für die Kosten der Pflege (Pflegestufen) sowie für Unterkunft und Verpflegung.
Zwischen dem Sozialhilfeträger und den Trägern von Altenpflegeheimen werden die gesondert berechenbaren Investitionskosten vereinbart.
Organisationen regional,
Land und Bund im Bereich Soziale Pflegeversicherung
Begutachtung im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung
Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen
Leitstelle Frankfurt am Main
Mainzer Landstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 9 73 57 -0
Fax: 069 / 9 73 57 -199
Federführende Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen
Versicherte wenden sich im Bedarfsfall an die Geschäftsstelle Ihrer Kranken- und Pflegekasse, da die hier genannten Landesverbände keine Kundenauskunft erteilen, sondern bei Anfragen weiter vermitteln.
Die Verbände der Pflegekassen in Hessen
- AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
- BKK Landesverband Hessen
- IKK- classic
- Landwirtschaftliche Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Knappschaft
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
| AOK-Servicetelefonnummern | |
| Servicetelefonnummer: | 06404 / 92 42 000 |
| flatrate Ortstarifnummer: | 0180 / 11 88 111 |
| Service-Fax-Nummer hessenweit | 069 / 785 091 7920 |
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Walter-Kolb-Straße 9 - 11,
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 96 21 68 -0
Fax: 069 / 96 21 68 -90
Organisationen Bund im Bereich Private Pflegeversicherung
Begutachtung im Rahmen der privaten Pflegeversicherung
Versicherte müssen sich mit allen Fragen an ihren jeweiligen Versicherungsträger wenden. Nur dieser kann und darf im Einzelfall Auskunft erteilen. Die Verbände der Versicherungsträger und die medizinischen Dienste sind dazu nicht berechtigt, geben aber Auskunft für allgemeine Fragen.
MEDICPROOF - Gesellschaft für Medizinische Gutachten mbH
Medizinischer Dienst der privaten Krankenversicherungen
Gustav-Heinmann-Ufer 74 a, 50968 Köln
Telefon: 0221 / 888 44 -0,
Fax: 0221 / 888 44 - 888
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln
Telefon: 0221 / 99 87 –0











































